Satzung des "Kulturkreis Schlangenbad' vom 22.03.2007
§ 1 Ziel und Zweck
1.1 Der Name des Kulturkreises soll lauten: "Kulturkreis Schlangenbad" 1.2 Der Verein soll im Vereinsregister eingetragen werden.
1.3 Der Kulturkreis Schlangenbad mit Sitz in Schlangenbad verfolgt ausschließlich und unmittelbar kulturelle Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenverordnung von 1977". 1.4 Der Kulturkreis Schlangenbad ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
1.5 Die Mittel des Kulturkreis Schlangenbad dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Kulturkreises Schlangenbad.
1.6 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 2 Auflösung
Die Auflösung des Kulturkreises Schlangenbad kann nur in einer Mitgliederversammlung mit Stimmenmehrheit von 3/4 der Anwesenden beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nicht anders beschließt, sind der Sprecher und der Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren Bei Auflösung oder Wegfall seines Zweckes fällt das Vermögen des Kulturkreises Schlangenbad an die Gemeinde Schlangenbad mit der Verpflichtung, dieses ausschließlich für kulturelle Zwecke zu nutzen.
§ 3 Mitglieder
3.1 Mitglied kann jeder nach schriftlichem Antrag an den Vorstand werden.
3.2 Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich drei Wochen vor Quartalsende mitzuteilen.
3.3 Der Beitrag wird von den Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit festgesetzt.
§ 4 Vorstand
4.1 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt. die Wahlen sind geheim, können jedoch auf Antrag auch durch Handaufheben erfolgen.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus : der/dem Vorstandvorsitzenden, dem/der Sprecherfür die künstlerische Organisation, dem/der Geschäftsführer/in für Veranstaltungsorganisationund dem/der Schatzmeister/in Jeweils zwei von ihnen vertreten den Kulturkreis Schlangenbad gerichtlich und außergerichtlich. Ergänzt wird der Vorstand durch Beisitzer.
§ 5 Mitgliederversammlung
5.1 Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn es das Interesse des Kulturkreises Schlangenbad erfordert oder wenn die Berufung von einem Drittel aller Mitglieder unter Angabe des Zweckes und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.
5.2 Beschlussfassungen in der Mitgliederversammlung erfolgen mit einfacher Mehrheit der Erschienen. Satzungsänderungen und Auflösung bedürfen der Stimmenmehrheit von 3/4 der Erschienenen.
5.3 Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt in der Regel schriftlich oder durch Bekanntgabe in den "Schlangenbader Nachrichten" und (oder) der Tagespresse "Wiesbadener Kurier" und "Aarbote" unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens einer Woche.
§ 6 Protokoll
Ober die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und der Sitzungen des Vorstandes wird Protokoll geführt. Dieses wird vom Geschäftsführer und dem Vorsitzenden unterzeichnet.
3 7 Kasse
Die Kasse wird vom Schatzmeister geführt. Die Kassenführung wird jährlich geprüft.
Schlangenbad , den 17. Februar 1984
2. geänderte Fassung nach der JHV am 16.3.1989 3. geänderte Fassung nach der JHV am 22.3.2007
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