SATZUNG KULTURKREIS SCHLANGENBAD 





§ 1 Ziel und Zweck

1.1 Der Name des Kulturkreises lautet: "Kulturkreis Schlangenbad e. V."" Der Sitz des Vereins ist Schlangenbad.

1.2 Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen .

1.3 Der Kulturkreis Schlangenbad verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" im Sinne der Abgabenordnung. 

1.4 Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur.

1.5 Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Angebot kultureller Veranstaltungen in der Gemeinde Schlangenbad.  

1.6 Der Kulturkreis Schlangenbad ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

1.7 Die Mittel des Kulturkreises Schlangenbad dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Kulturkreises Schlangenbad.

1.8 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 2 Auflösung

Die Auflösung des Kulturkreises Schlangenbad kann nur in einer Mitgliederversammlung mit Stimmenmehrheit von 3/4 der Anwesenden beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nicht anders beschließt, sind die beiden Vorsitzenden gemeinsam vertretungsberechtigt Liquidatoren. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke  fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinde Schlangenbad, die es zur Förderung der Kunst und Kultur zu verwenden hat.

 

§ 3 Mitglieder

3.1 Mitglied kann jeder nach schriftlichem Antrag an den Vorstand werden.

3.2 Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich drei Wochen vor Quartalsende mitzuteilen.

3.3 Der Beitrag wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit festgesetzt.

 

§ 4 Vorstand

4.1 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt. Die Wahlen sind geheim, können jedoch auf Antrag auch durch Handaufheben erfolgen.

Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus :

der/dem Vorsitzenden,

der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, zugleich Künstlerische(r) Leiter/Leiterin,

der/dem Schatzmeister/in und

der/dem Verantwortlichen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.  


Jeweils zwei von ihnen vertreten den Kulturkreis Schlangenbad gerichtlich und außergerichtlich.

Ergänzt wird der Vorstand durch Beisitzer.

 

§ 5 Mitgliederversammlung

5.1 Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn es das Interesse des Kulturkreises Schlangenbad erfordert oder wenn die Berufung von einem Drittel aller Mitglieder unter Angabe des Zweckes und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird.

5.2 Beschlussfassungen in der Mitgliederversammlung erfolgen mit einfacher Mehrheit der Erschienenen. Satzungsänderungen und Auflösung bedürfen der Stimmenmehrheit von 3/4 der Erschienenen.

5.3 Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt in der Regel schriftlich oder durch Bekanntgabe in den "Schlangenbader Nachrichten" und (oder) der Tagespresse "Wiesbadener Kurier" und "Aarbote" unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens einer Woche.

 

§ 6 Protokoll

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und der Sitzungen des Vorstandes wird Protokoll geführt. Dieses wird vom jeweiligen Protokollführenden und dem Vorsitzenden unterzeichnet.

 

§ 7 Kasse

Die Kasse wird vom Schatzmeister geführt. Die Kassenführung wird jährlich geprüft.

Schlangenbad , den 17. Februar 1984

2. geänderte Fassung nach der JHV am 16.3.1989

3. geänderte Fassung nach der JHV am 22.3.2007

4. geänderte Fassung nach Beschluss der MV am 28.01.2015